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Unfall im Ausland und Schadensregulierung: Was Sie wissen sollten
Wer mit seinem PKW in einen Unfall verwickelt ist, findet sich in einer Situation, die ärgerlich ist. Doch wenn sich der Verkehrsunfall im Ausland ereignet, kann es schnell kompliziert werden. Je nach Unfallland müssen besondere Punkte beachtet werden. Als erfahrene Rechtsanwälte mit langjähriger Berufserfahrung für die Themen Unfall im Ausland und Schadensregulierung können wir Ihnen schnelle und kompetente Hilfe bieten. Auf diese Weise können Sie sich sicher sein, Ihre Rechte auch dann geltend machen zu können, wenn Sie die Gesetze und auch die Sprache des Unfalllandes nicht kennen. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie zudem die wichtigsten Informationen rund um die Frage „Kfz Unfall im Ausland – was tun?“
Erste Schritte
Erste Schritte nach einem Unfall im Ausland
Selbstverständlich möchte man im Urlaub nicht in erster Linie an einen möglichen Verkehrsunfall denken. Dennoch kann es Ihnen viel Stress ersparen, zumindest darauf vorbereitet zu sein. Unmittelbar nach einem Autounfall im Ausland sollten Sie zunächst exakt so vorgehen, wie Sie es auch auf deutschen Straßen tun würden:
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➦ Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen)
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➦ Warnweste anlegen
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➦ Verletzten helfen und Notruf abgeben (wenn nötig)
Im Anschluss ist es wichtig, den Unfallhergang präzise zu dokumentieren. Je nach Unfallland kann der Europäische Unfallbericht hilfreich sein, den Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen sollten. Diesen können Sie schon vor der Reise in der jeweiligen Landessprache ausdrucken. Hierbei handelt es sich um ein Formular, welches europaweit einheitlich ist und eine gute Hilfestellung bietet, um den Unfallhergang sowie die Angaben aller Unfallbeteiligten zu fixieren. Unabdingbar ist es zudem, sich das Kennzeichen des Unfallgegners zu notieren – und die Unfallörtlichkeiten sowie die entstandenen Fahrzeugschäden mit Fotos zu dokumentieren. Wenn bei dem Unfall ein hoher Sach- oder gar ein Personenschaden entstanden ist, sich keine Einigung erzielen lässt, der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis erbringen kann oder gar flüchtet, sollte zudem die Polizei verständigt werden.
Schadensabwicklung
Unfall im Ausland und Versicherung: Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall
Ein Unfall im Ausland und die Versicherung zahlt nicht – eine beunruhigende Vorstellung, die sich nicht zwingend bewahrheiten muss. Was ist zu tun bei einem Unfall im Ausland, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben? Wichtig ist zunächst, sich über die geltenden Bestimmungen im Zielland zu informieren: Innerhalb der EU sowie in Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein, kann der Unfallgeschädigte seine Ansprüche in Deutschland geltend machen. Seit 2003 hat jeder Versicherer in einem EU-Mitgliedsland Regulierungsbeauftragte benannt. Die entsprechenden Kontaktdaten lassen sich über den Zentralruf der Deutschen Autoversicherer erfahren – dieser hilft Ihnen, nach einem Unfall im Ausland Ihren Regulierungsbeauftragten zu ermitteln. Bei Unfällen außerhalb der EU muss man sich in der Regel an die ausländische Versicherung wenden. Zu berücksichtigen ist, dass der ausländische Versicherer (vertreten über den Regulierungsbeauftragten) innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung auf den geltend gemachten Schaden entweder mit einem Regulierungsangebot oder einer Ablehnung antworten muss. Erfolgt innerhalb der drei Monate keine derartige Reaktion, kann der Unfallgeschädigte in Deutschland die Verkehrsopferhilfe e.V. als Entschädigungsstelle in Anspruch nehmen. Zusammengefasst lassen sich die notwendigen Schritte für die Schadensabwicklung nach einem Unfall in einem EU-Land, Island, Norwegen, der Schweiz oder Liechtenstein wie folgt beschreiben:
- ➦ Beweissicherung durch Dokumentation des Unfallherganges, Erfassen der Daten des Unfallverursachers, Ausfindigmachen möglicher Zeugen, Einschaltung der Polizei (je nach Unfallland empfiehlt sich der Europäische Unfallbericht), Fotos
- ➦ Konsultierung des Zentralrufs der Deutschen Autoversicherer, um in Erfahrung zu bringen, welcher Regulierungsbeauftragte nach einem Verkehrsunfall im Ausland die Regulierung vornimmt.
- ➦ Die Kommunikation und die Schadensabwicklung nach einem Unfall im Ausland erfolgen über den Regulierungsbeauftragten.
Im Hinblick auf die Versicherung müssen Sie bei bestimmten Ländern zudem die sogenannte grüne Versicherungskarte mit sich führen. Diese ist beispielsweise in Albanien, Bosnien & Herzegowina, der Türkei, Russland und Nord-Mazedonien verpflichtend. Sie wird von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt und dient im Ausland als Nachweis ebendieser.